Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IIG Innsbrucker Immobiliengesellschaft ist bemüht, ihre Website www.iig.at im Einklang mit dem Web‑Zugänglichkeits‑Gesetz (WZG) (BGBl. I Nr. 59/2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.iig.at (einschließlich der dort verlinkten Download‑Inhalte) und ausgewählte, verlinkte Teilangebote. Inhalte auf Drittseiten oder in externen Systemen (z. B. das IIG-Kundenportal iig.mein-domizil.at) liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs dieser Erklärung.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 sowie dem europäischen Standard EN 301 549 vereinbar. Es bestehen nachstehend angeführte Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  1. Interaktive Karten/Lagepläne hinter Marketing‑Cookies
    Auf einzelnen Seiten werden Lagepläne erst nach Aktivierung von „Marketing‑Cookies“ angezeigt. Ohne Einwilligung sind diese Informationen nicht zugänglich.
  2. Kontaktformular / Versand:
    Das Formular erfordert aktuell die Aktivierung von Marketing-Cookies, um Nachrichten absenden zu können. Dies kann Nutzer:innen, die Cookies ablehnen, den Zugang zum Formular verwehren.
  3. PDF‑Dokumente im Download‑Center
    Mehrere im Download Center bereitgestellte PDFs (Formulare, Folder, Berichte) weisen keine ausgewiesene PDF/UA‑Kennzeichnung auf; typische Hürden betreffen fehlende Tags, Überschriftenstruktur, Alternativtexte, Lesereihenfolge und Formular‑Labels.
  4. Kalender‑/Belegungs‑Widget (Reservierung Veranstaltungssäle)
    Die Kalenderview und Belegungsstatus („BELEGT“) sind visuell dargestellt; es sind: aktuell nicht alle Interaktionen vollständig per Tastatur steuerbar, Fokusreihenfolgen nicht korrekt angelegt und die ARIA‑Rollen/States für Screenreader durchgängig gesetzt. Die Barrierefreiheit ist deshalb eingeschränkt.
  5. Externe Fachportale ohne ausgewiesene Accessibility‑Angaben
    – IIG ePurchasing (vemap): Das extern gehostete Vergabeportal VEMAP enthält aktuell keine öffentlich ersichtliche Accessibility‑Erklärung.
    – IIG Online‑Kundenportal (iig.mein‑domizil.at/anmelden): Die Anmeldeseite ist aktuell ohne ausgewiesene Angaben zur Barrierefreiheit (z. B. Tastaturbedienung, Fehlerkommunikation, Label/ID‑Zuordnung).
    Externe Inhalte unterliegen zwar der Richtlinie, sind aber als Drittinhalte mit eingeschränkter Einflussnahme zu betrachten; dennoch streben wir eine zugängliche Umsetzung an.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs / Ausnahmen

  • Archivierte/ältere Dokumente: Ältere PDF‑/Office‑Dokumente (insb. vor 23. September 2018 bereitgestellte Inhalte) können nicht vollständig barrierefrei sein; für diese Dokumente gelten Ausnahmen der EU‑Richtlinie. Die Aktualisierung auf barrierefreie PDFs befindet sich gemäß der Prioritätenliste in Bearbeitung.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Dezember 2025 erstellt und zuletzt am 27. Jänner 2026 überprüft. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102) erfolgte als Selbsttest auf Basis der WCAG 2.1 AA/EN 301 549, auf internen Prüfungen (Stichproben, Sichtprüfung) und einem Best-Effort-Check der öffentlich zugänglichen Seiten und Dokumente.

 

Geplante Verbesserungen

Die IIG überprüft und priorisiert in den nächsten Schritten die Dokumente und Seiten nach Nutzungs- und Relevanzkriterien.

  • Karten-Alternativen: Bereitstellung barrierefreier Alternativen (tabellarische Adress‑/Wegeinformationen) ohne Cookie‑Gate und Beschreibung der Erreichbarkeit
  • Kontaktformular: Das Kontaktformular wird so überarbeitet, dass das Abschicken nicht von Marketing-Cookies abhängig ist.
  • PDF‑Qualität: Schrittweise Umstellung aller neu veröffentlichten PDFs auf PDF/UA (getaggte Struktur, Alternativtexte, Lesereihenfolge, barrierefreie Formfelder) und Nachkennzeichnung im Download‑Center; schrittweise Überarbeitung bestehender zentraler Dokumente.
  • Kalender/Widgets: Überprüfung und Nachbesserung (Tastaturbedienbarkeit, Fokusmanagement, ARIA‑Rollen/Status, Kontrast) der Reservierungs‑Widgets.
  • Externe Portale: Abstimmung mit den jeweiligen Betreibern (vemap, Kundenportal) zur Veröffentlichung von Accessibility‑Statements und zur Umsetzung WCAG‑konformer Komponenten (Formulare, Fehlerhinweise, Labels).

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf www.iig.at werden laufend verbessert. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern (z. B. Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen), teilen Sie uns dies bitte mit:

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage an uns nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die in Österreich für das Monitoring/Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit zuständige Stelle wenden (gemäß WZG):

 

Erklärung zur Kompatibilität

Die Website ist für aktuelle Browser und gängige Betriebssysteme optimiert. Ziel ist eine robuste Unterstützung verschiedener Benutzeragenten und Assistive Technologien entsprechend der WCAG‑Prinzipien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit).

 

Rechtsgrundlage

Diese Erklärung orientiert sich an der Richtlinie (EU) 2016/2102 (barrierefreier Zugang zu Websites & mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) und dem österreichischen Umsetzungsrahmen (z. B. Web-Zugänglichkeits-Gesetz / WZG / einschlägige Verordnungen). Die zugrundeliegenden technischen Standards sind die WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie der europäische Standard EN 301 549.